Nürnberger Hörgeräteversicherung
Informationen zum Tarif "Sehen und Hören" der Nürnberger Versicherung
Der Tarif "Sehen und Hören" der Nürnberger Versicherung ist als Zusatzversicherung zu sehen. Im Gegensatz zur Sachversicherung ist nicht das bereits vorhandene Hörgerät gegen Reparatur- und Verlustschäden versichert. Die Nürnberger Hörgeräteversicherung wird vor dem Hörgerätekauf abgeschlossen und unterstützt den Versicherungsnehmer finanziell, sobald es um die Versorgung mit Hörgeräten geht. Somit muss der Patient sich nicht mit einem Kassenmodell zufriedengeben. Im Tarif enthalten sind auch Zusatzleistungen bei Sehhilfen und Augenlaser-Operationen.
800 € pro Hörgerät
Keine Gesundheitsfragen
Günstige Monatsbeiträge
*Ausgehend von einem Hörgerätepreis von 1500 € pro Ohr. Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt maximal 785 €. Die verbleibenden 715 € muss der Patient privat zuzahlen.
1 Der Monatsbeitrag der Nürnberger Hörgeräteversicherung ist altersabhängig und beträgt im Beispiel 20 €. Nach zwei Jahren kann die Versicherung erstmalig in Anspruch genommen werden. Die Versicherung übernimmt bis zu 800 € pro Ohr nach Abzug sonstiger Leistungen (z.B. Zuzahlung der Krankenkasse), kommt im Beispiel also für die gesamten Kosten auf.
Was ist im Tarif enthalten?
Die Nürnberger Hörgeräte Versicherung sieht Erstattungsleistungen sowohl bei der Hörgeräteversorgung als auch beim Sehhilfen-Kauf beziehungsweise Augenlaser-Operationen vor.
800 € pro Hörgerät zusätzlich zur Zuzahlung der GKV
300 € für Brillen und Kontaktlinsen
750 € für Augenlaser-Operationen
300 € für sonstige ärztlich verordnete Hilfsmittel
Voller Leistungsbezug nach zwei Jahren Wartezeit
Hörgerätezuzahlung alle 36 Monate
Summenbegrenzte Leistung ab Beginn
Bequemer Online-Antrag ohne Gesundheitsfragen
Weitere Tarifdetails der Nürnberger Hörgeräteversicherung
Die Nürnberger Versicherung zahlt bei der Hörgeräteversorgung bis zu 800 € pro Hörgerät und Ohr aus. Eine Selbstbeteiligung gibt es nicht. Das bedeutet, mithilfe dieser Versicherung ist es tatäschlich möglich, sich die gesamten Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse und der Hörgeräteversicherung erstatten zu lassen.
Die Beiträge an die Nürnberger Hörgeräteversicherung sind entsprechend dem Alter des Nutzers gestaffelt. Für unter 21-Jährige kostet die Versicherung 9,12 € / Monat, für 21- bis 60-Jährige 10,95 € / Monat und für 61- bis 69-Jährige 19,46 € / Monat.
Klassischerweise beträgt die Mindestlaufzeit bei der Nürnberger Hörgeräteversicherung zwei Jahre. Zum zweiten Jahr hin kann der Vertrag vorzeitig mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten beendet werden. Ansonsten ist die Versicherung unbefristet.
Die Nürnberger Hörgeräteversicherung kann sofort ab Vertragsunterzeichnung in Anspruch genommen werden. Zu beachten ist jedoch eine Summenbegrenzung innerhalb der ersten zwei Jahre: Im ersten Jahr werden lediglich 100 €, im zweiten Jahr 200 € aufgezahlt. Erst ab dem dritten Jahr ist der volle Leistungsbezug möglich.
Der Tarif "Sehen und Hören" leistet auch bei der Versorgung mit Sehhilfen: Für Brillen und Kontaktlinsen können alle zwei Jahre 300 € beansprucht werden. Dasselbe gilt auch für weitere ärztlich verordnete Hilfsmittel wie Insulinpumpen, Perücken oder Beatmungsgeräte. Zu Augen-Laseroperationen steuert die Nürnberger Hörgeräteversicherung 750 € pro Auge alle fünf Jahre bei.
Das könnte Sie auch Interessieren:
Hörgeräte Versicherung | Alteos Hörgeräteversicherung | Wertgarantie Hörgeräteversicherung | Beste Hörgeräte
Ihre Meinung zur Seite
Wir hoffen, dass Sie auf dieser Seite für Sie relevante Informationen gefunden haben. Uns interessiert Ihre Meinung. Allgemeine Fragen beantworten wir persönlich.
Gesamtbewertung