Brillenversicherung

Brillenversicherung

Informationen über Brillen Versicherung

Während die Zahl der Brillenträger steigt, haben die gesetzlichen Krankenkassen ihre Leistungen innerhalb der letzten Jahre stark zurückgeschraubt. Mittlerweile werden die Kosten für Brillen nur noch für bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren von der Krankenversicherung übernommen; in Ausnahmefällen auch bei Menschen, die unter einer starken Sehschwäche leiden. Aber egal wie wichtig Sehhilfen für viele Menschen auch sein mögen – im Grunde gilt: Die Kosten dafür müssen privat geleistet werden.

Brillenversicherung ≠ Brillenversicherung

Brillenversicherungen werden zwischen zwei Modellen unterschieden: Sachversicherung und Zusatzversicherung. Eine Sachversicherung kann häufig direkt beim Fachhändler abgeschlossen werden und kümmert sich um Schäden beziehungsweise die Übernahme von Reparaturkosten und händigt Ersatzbrillen bei Verlust aus. Die Zusatz- oder auch Vorsorgeversicherung wird im Vorhinein abgeschlossen und beteiligt sich an den Anschaffungskosten.

Die Brillen-Sachversicherung

Mit einer Brillen-Sachversicherung schützt man sich vorrangig gegen Reparaturkosten. Häufig werden gegen eine festgelegte Selbstbeteiligung alle Schäden übernommen. In vielen Fällen ist auch eine Absicherung bei Verlust und Diebstahl gewährleistet oder optional wählbar. Die Entschädigungsweise in diesen Fällen unterscheidet sich je nach Anbieter. Sie reicht von Geldbeträgen für den Erwerb einer neuen Brille bis hin zur Aushändigung einer Ersatzbrille. Häufig können Brillen-Sachversicherungen lediglich im Fachhandel abgeschlossen werden.

Reparatur

In Punkto Reparatur geht jede Brillenversicherung unterschiedlich vor. Allen Anbietern gemein ist, dass Schäden jeglicher Art beglichen werden, solange sie nicht mutwillig entstanden sind. Oftmals wird hierfür eine Selbstbeteiligung von 20 % bis 30 % verlangt. Manche Brillenversicherungen regulieren den Schaden sogar gänzlich kostenlos. Falls die Brille nicht repariert werden kann oder eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist, wird die defekte Sehhilfe durch ein ähnliches Modell aus dem Sortiment ausgetauscht. Bei vielen Anbietern gilt hier jedoch zu beachten, dass nach einem solchen Fall der Versicherungsschutz aufgehoben ist.

Verlust

Ähnlich wie beim Totalschaden wird in den meisten Fällen auch der Verlust der Brille geregelt. Gegen eine Selbstbeteiligung von 20 % bis 50 % wird die Brille durch ein ähnliches Modell aus dem Sortiment ausgetauscht. In vielen Fällen sind damit die Versicherungsvereinbahrungen erfüllt und der Schutz wird aufgehoben. Besonders beim Verlust sollten die AVBs genau studiert werden, denn viele Brillen-Sachversicherungen kommen nicht in allen Verlustfällen für den Ersatz auf. Darunter kann zum Beispiel fallen, wenn sich die Brille beim Entwenden an einem leicht zugänglichen Ort befand.

Vergleich Brillen-Sachversicherung

Tarife und Details im Überblick

Anbieter
Leistung
Besonderheiten
Laufzeit/ Kündigung/ Details
Tarif
Brillen Bonus Versicherung
  • 75 % Reparaturkosten
  • 75 % bei Brillenkauf (bis 210 €)
  • unbefristet
  • 2 Jahre Mindestlaufzeit
  • 3 Monate Kündigungsfrist
Ab 7,90 €/ Monat

Eyes+More
  • 80 % Reparaturkosten
  • 70 % bei Brillenkauf
  • 12 Monate Laufzeit
  • endet automatisch

Ab 11 €/ Monat

Apollo
  • 100 % Reparaturkosten
  • 100 % bei Verlust
  • 50 % - 70 % bei Brillenkauf
  • 24 Monate Laufzeit
  • endet automatisch

Ab 10 € einmalig

Reparaturkosten werden gegen eine Selbstbeteiligung übernommen. Die Art und Ursache des Schadens sind in den meisten Fällen unerheblich. Die Selbstbeteiligung schwankt je nach Tarif und Beitragshöhe.

Die Brillen-Zusatzversicherung

Die Brillenversicherung als ambulante Krankenzusatzversicherung soll den Nutzer beim Kauf der Sehhilfe finanziell unterstützen. Der Versicherungsnehmer zahlt eine bestimmte Zeit in die Versicherung ein und erhält einen Betrag zurück, sobald eine neue Sehhilfe benötigt wird. Diese Leistung bewegt sich meistens im Rahmen von 200 € bis 500 €. Oft ist die Brillenversicherung Teil einer umfassenderen Zusatzversicherung, die weitere Leistungen enthält wie Erstattung bei Kontaktlinsen oder Augen-Laseroperationen, manchmal sogar bei diversen weiteren Hilfsmitteln wie ärztlich verschriebenen Hörgeräten, Insulinpumpen oder Perücken.

Vorsorge

Die Sehhilfen Versicherung als ambulante Zuatzversicherung ist genau als solche zu verstehen. Ähnlich einer Zahnzusatzversicherung, wird sie dann relevant, sobald eine Sehhilfe benötigt wird. Je nach Leistungsumfang, Monatsbeitrag und Dauer der Einzahlung erhält man dann einen bestimmten Betrag, der den eigenen Bedürfnissen angepasst sogar die kompletten Kosten der Brille decken kann. Häufig inbegriffen sind auch Leistungen bei Kontaktlinsen oder sogar Laseroperationen zur Sehschärfenkorrektur, die in regelmäßigen Zeiträumen in Anspruch genommen werden können.

Weitere Leistungen

Häufig wird die Brillenversicherung automatisch mit einer Hörhilfenversicherung ergänzt, die Vorsorgeleistungen im Falle der Hörgeräteversorgung verspricht. Abhängig vom Anbieter und den Konditionen kann hier mit bis zu 1000 € Erstattung pro Ohr und Gerät gerechnet werden. Manche Anbieter haben auch weitere Leistungen im Portfolio wie beispielsweise Erstattungsbeträge bei sonstigen Hilfsmitteln wie ärztlich verschriebenen Insulinpumpen oder Kunstgliedern.

Vergleich Brillen-Zusatzversicherung

Tarife und Details im Überblick

Anbieter
Leistung Sehen
Weitere Leistungen
Laufzeit/ Kündigung/ Details
Tarif
Nürnberger
  • 300 € pro Sehhilfe
  • 100 % des Kaufpreises
  • alle 24 Monate
  • 750 € für Augenlaser-Operationen
  • 800 € für Hörgeräte
  • 2 Jahre Mindestlaufzeit
  • 3 Monate Kündigungsfrist
  • Keine Gesundheitsfragen

Ab 9,12 €/ Monat

Zum Tarif

Advigon
  • 250 € pro Sehhilfe
  • 100 % des Kaufpreises
  • alle 24 Monate
  • 500 € für Vorsorgeuntersuchgungen
  • 80 % bei alternativen Heilmethoden
  • 45 Tage Auslandskrankenschutz
  • 2 Jahre Mindestlaufzeit
  • 3 Monate Kündigungsfrist

Ab 22,45 €/ Monat

Zum Tarif

Signal Iduna
  • bis zu 375 € pro Sehhilfe
  • 100 % des Kaufpreises
  • alle 24 Monate
  • bis zu 750 € für Augenlaser-Operationen
  • bis zu 750 € für Vorsorgeuntersuchungen
  • bis zu 750 € für alternative Behandlungsmethoden
  • bis zu 750 € für Heil- und Hilfsmittel
  • 2 Jahre Mindestlaufzeit
  • 3 Monate Kündigungsfrist

Ab 4,76 €/ Monat

Zum Tarif

Münchener Verein
  • 400 € pro Sehhilfe
  • 100 % des Kaufpreises
  • alle 24 Monate
  • 800 € für Augenlaser-Operationen
  • 800 € für weitere Hilfsmittel (Hörgeräte, Sprechgeräte, Insulinpumpen, etc.)
  • 2 Jahre Mindestlaufzeit
  • 3 Monate Kündigungsfrist

Ab 25 €/ Monat

Zum Tarif

Concordia
  • 350 € pro Sehhilfe
  • 100 % des Kaufpreises
  • alle 24 Monate
  • 750 € für Augenlaser-Operationen
  • 1000 € für Hörgeräte (80 %)
  • 2 Jahre Mindestlaufzeit
  • 3 Monate Kündigungsfrist
  • Keine Gesundheitsfragen

Ab 8,39 €/ Monat

Zum Tarif

Allianz
  • bis zu 300 € pro Sehhilfe
  • 100 % des Kaufpreises
  • alle 24 Monate
  • 500 € für Hörgeräte (80 %)
  • bis zu 1000 € für Heilpraktiker (80 %)
  • 1000 € für alternativmedizinische Behandlung (80 %)
  • Vorsorgeuntersuchungen (80 %)
  • 2 Jahre Mindestlaufzeit
  • 3 Monate Kündigungsfrist

Ab 7,62 €/ Monat

Zum Tarif

Arag
  • bis zu 330 € pro Sehhilfe
  • 100 % des Kaufpreises
  • alle 24 bis 36 Monate
  • 1000 € für Augenlaser-Operationen
  • Hilfs-, Arznei- und Verbandmittel (100 %)
  • Heilmittel (100 %)
  • Heilpraktiker
  • Auslandsreise-Krankenversicherung
  • 2 Jahre Mindestlaufzeit
  • 3 Monate Kündigungsfrist

Ab 5,11 €/ Monat

Zum Tarif

HUK
  • 100 € pro Jahr (kann auch angespart werden)
  • 100 % des Kaufpreises
  • 500 € für Hörgeräte (100 %)
  • 500 € für sonstige Hilfsmittel (100 %)
  • Heilpraktiker (80 %)
  • rezeptfreie Medikamente (80 %)
  • Vorsorgeuntersuchungen (100 %)
  • Auslandsreise-Krankenversicherung
  • 2 Jahre Mindestlaufzeit
  • 3 Monate Kündigungsfrist
  • Keine Gesundheitsfragen

Ab 12,22 €/ Monat

Zum Tarif

DVK
  • bis zu 300 € für Sehhilfe
  • 90 % des Kaufpreises
  • alle 24 Monate
  • 600 € für Hörgeräte (80 %)
  • 300 € für sonstige Hilfsmittel (80%)
  • Auslandsreise-Krankenversicherung
  • 2 Jahre Mindestlaufzeit
  • 3 Monate Kündigungsfrist

ab 6,41 €/ Monat

Zum Tarif

Abhängig von der Priorisierung der jeweiligen Versicherung und weiterer angebotener Leistungen kann die Erstattung beim Brillenkauf 200 € bis 500 € betragen. Ausschlaggebend ist ebenfalls der im Monat gezahlte Beitrag. Jede Brillenversicherung ist jedoch so unterschiedlich geregelt, dass Klarheit lediglich ein Blick in die AVBs schaffen kann.

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