Versicherung für das Hörgeräte Probetragen
Informationen über Hörgeräte-Probetragen-Versicherungen
Einer Versorgung mit Hörgeräten geht immer ein ausgiebiges Probetragen der Hörgeräte voran. Je nach Anspruch und der Anzahl der Ausbesserungen und Veränderungen, die in dieser Zeit vorgenommen werden, dauert diese Phase im Schnitt 1-2 Monate. Eine Zeit, die unter Umständen fordernd sein kann, aber den Grundstein für eine optimale Versorgung mit Hörgeräten ebnet.
Die wenigsten Menschen machen sich um einen Versicherungsschutz während der Probephase Gedanken, doch das sollten Sie. Probe-Hörgeräte sind im Regelfall nicht versichert, ergo muss der Kunde bei Verlust oder Schäden selbst für die Kosten aufkommen. Um sich vor auftretenden Kosten zu schützen, besteht die Möglichkeit eine Versicherung für die Probe-Hörgeräte abzuschließen. Diese kommt je nach Tarif für einen Teil oder gar den gesamten Schaden auf.
Hörgeräte sind während der Probephase Eigentum des Hörakustikers. Demnach ist ein Schaden oder ein Verlust der Geräte / des Geräts diesem unverzüglich mitzuteilen. Wie dieser den Schadensfall handhabt, ist von der Kulanz des Hörakustikers abhängig. Bedeutet: Im schlimmsten Fall muss der Kunde für die gesamten Kosten des Demo-Hörgeräts aufkommen. Je nach Hersteller und Technikstufe können das einige Hundert bis gar wenigen Tausend Euro werden.
Um vor einer bösen Überraschung bewahrt zu werden und stressfrei Hörgeräte ausprobieren zu können, empfiehlt es sich eine Ausprobe-Versicherung abzuschließen. Gerade Menschen, die vor einer Erstversorgung mit Hörgeräten stehen, neigen erfahrungsgemäß eher dazu, ein Hörgerät zu verlieren oder liegen zu lassen. Das überrascht nicht, denn die Geräte erfordern eine gewisse Umstellung und ohne Erfahrung beim Tragen der Hörgeräte, kann ein Verlust nicht ausgeschlossen werden. Aber auch bei Menschen mit einer Folgeversorgung ist die Gefahr von Schäden oder Verlust allgegenwärtig. Einzige Möglichkeit, um im Fall der Fälle nicht selbst für Schäden oder den Verlust der Geräte aufkommen zu müssen, ist eine Ausprobe-Versicherung. Diese übernimmt je nach Tarifdetails bis zu 100% aller anfallenden Kosten.
Wie bei nahezu allen Versicherungen, gibt es auch bei einer Probetragen-Versicherung verschiedene Tarife, die sich je nach Anbieter unterscheiden. Dabei sollten Versicherungsnehmer mehrere Dinge beachten, eines ist die Höhe der zu entrichtenden Selbstbeteiligung, seitens des Versicherungsnehmers. Unterschieden wird hierbei zwischen einem festen Betrag oder einem prozentualen Anteil, der als Selbstbeteiligung zu entrichten ist. Letztere kann im Schadensfall deutlich höher sein und je nach Prozentsatz und Preis des Hörgerätes mehrere Hundert Euro betragen. Ein Vergleich verschiedener Tarife kann hierbei äußerst ratsam sein.
Die Höhe des Versicherungstarifes richtet sich nach den Konditionen, die die Probetragen-Versicherung abdecken soll. Dabei spielt auch die Höhe der Versicherungssumme eine wichtige Rolle, denn je nach Hörgeräte-Preisklasse, müssen unterschiedliche Kosten gedeckt und versichert sein. Deshalb haben Hörgeräte-Ausprobeversicherungen verschiedene Tarife zur Auswahl. Folglich lassen sich Geräte einer Basisklasse meist zu günstigeren Konditionen als Premiumklasse-Modelle, versichern. Gute Versicherer haben zumindest zwei verschiedene Tarife im Portfolio bzw. differenzieren den Beitrag nach der zu versichernden Summe des Hörgeräteneupreises.
Zudem muss darauf geachtet werden, in welchen Fällen die Probetragen-Versicherung greift und anfallende Kosten deckt. Im Idealfall kommt die Probetragen-Versicherung für folgende Fälle auf:
- Verlust - wenn das Hörgerät liegen gelassen bzw. vergessen wird
- Diebstahl - wenn das Hörgerät durch eine dritte Person abhandenkommt
- Totalschaden - wenn beispielsweise im Sport darauf getreten wird
- Reparaturen - alle Arten von Reparaturen und Verschleiß die anfallen.
Sollte eine Hörgeräte-Ausprobeversicherung abgeschlossen werden, so ist darauf zu achten, wie lange diese absichert. Der Zeitraum der Ausprobe, ist von Versorgung zu Versorgung unterschiedlich, doch bewegt sie sich im Normalfall im Rahmen von 4-8 Wochen. In dieser Zeit werden verschiedene Geräte, mitunter verschiedener Technik- und Preisstufen ausprobiert. Da eine Versorgung individuell erfolgt, kann es sein, dass die Dauer der Ausprobe auch länger als die veranschlagten 4-8 Wochen dauert. Dabei gilt zu beachten, dass eine Ausprobeversicherung nicht zeitlich befristet ist und die komplette Testphase abdeckt. Sollte es eine zeitliche Befristung geben, so ist auf die Dauer zu achten und darauf, dass im Notfall der Versicherungszeitraum verlängerbar ist. Dies gewährleitet eine ausgiebige Testphase ohne Zeitdruck.
Prinzipiell fällt das Verloren- oder Kaputtgehen von Probehörgeräte nicht unter den Versicherungsrahmen einer Haftpflicht- oder Hausratversicherung. Einzige Ausnahme stellen Premium-Tarife von Haftpflichtversicherungen dar, sofern „Mietsachschäden“ in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, sind Schäden an gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen mit abgedeckt. Darunter können auch Probehörgeräte, die als medizinische Hilfsmittel zählen, fallen. Im Zweifel sollte in den Versicherungsunterlagen oder beim Versicherer direkt nachgefragt und etwaiges abgeklärt werden.
Wenn etwas mit Probehörgeräten während der Testphase passiert, ist man nicht zwingend versichert. Weder eine Hausratversicherung noch die Haftpflichtversicherung kommt im Normalfall für Kosten einer Reparatur oder im Falle eines Verlustes auf. Abhilfe schafft eine Ausprobeversicherung, die im Schadensfall, für alle Kosten aufkommt.
Schäden, die während der Ausprobephase von Hörgeräten auftreten, müssen vom Kunden selbst getragen werden. Abhilfe schafft eine Ausprobeversicherung, diese schützt vor den Kosten möglicher Schäden oder anderem. Alle nötigen Infos zu einer Versicherung während der Ausprobe von Hörgeräten, gibt Ihnen Ihr Hörakustiker.
Wenn der Tester von Probehörgeräten diese verliert oder Schäden daran auftreten, muss er für die Kosten aufkommen. Sie obliegen nicht dem Versicherungsschutz durch eine Haftpflichtversicherung. In seltenen Fällen kann es sein, dass die Haftpflichtversicherung über Ausnahmeregelungen verfügen. Insbesondere Premium-Tarife decken unter Umständen Schäden ab. Dabei muss in den Versicherungsunterlagen geschaut werden, ob gemietete, geliehene und bewegliche Sachen oder auch medizinische Hilfsmittel mit abgedeckt werden.
Zwar kommt die Hausratversicherung auch bei Schäden auf, die außerhalb des Hauses passiert sind, doch nicht, wenn es sich dabei um geliehene bzw. Mietsachen handelt. Ein Hörgerät in der Probephase ist vom Hörakustiker geliehen, somit steht es nicht unter dem Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung. Sollten sie also in der Testphase verloren oder kaputt gehen, so muss der Tester selbst für den Ersatz der Testgeräte aufkommen.
In der Zeit des Probetragens ist das Probegerät nicht versichert. Heißt: Geht das Hörsystem kaputt oder gar verloren, so ist der Hörgeräteträger für die entstehenden Kosten haftbar und muss diese begleichen. Je nach Schaden, kann die zu begleichende Summe einige hundert Euro betragen. Eine Versicherung die speziell entstehenden Schäden während der Testphase abdeckt, verschafft Abhilfe. Diese deckt je nach Tarif bis zu 100% aller entstehenden Kosten ab. Fragen Sie am besten Ihren Hörakustiker nach solch einer Ausprobe-Versicherung.
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