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AXA Hörgeräteversicherung

Informationen über AXA Hörgeräte Versicherung

Die AXA Hörgeräteversicherung ist eine Sonderform der Versicherungsmodelle für Hörsysteme. Sie kann als Kompromiss aus einer Sachversicherung und einer Zusatzversicherung betrachtet werden. Je nach Bedarf kann sie eingesetzt werden, um den Kauf eines Hörgeräts zu finanzieren, oder aber auch um gegen Reparaturkosten und Verlust abgesichert zu sein. Diese Kombination bringt als Nachteil mit sich, dass die Leistungsbeträge im Versicherungsfall geringer als die anderer Hörgeräteversicherungen sind. Andererseits ermöglicht sie große Flexibilität.

Sach- und Zusatzversicherung
Optionaler Verlust-Schutz
Reparaturkosten-Erstattung

ALTEOS HörgeräteSchutz-Tarif der AXA

Die Sachversicherung des AXA-Tochterunternehmens ALTEOS schützt Ihre Hörgeräte bei Reparaturkosten, Verlust und vielem mehr.

Tarif der AXA Hörgeräteversicherung

Bei der AXA Hörgeräteversicherung erhält man einen Freibetrag von 500 € alle fünf Jahre, mit dem man entweder den Hörgerätekauf bezuschussen oder Reparaturkosten abdecken kann.

Bestandteil Sachversicherung

Innerhalb von fünf Jahren erhält man zusätzlich zu den 140 € Reparaturpauschale der GKV 500 € durch die AXA Hörgeräteversicherung, die ebenfalls für Reparaturkosten aufgewendet werden können. Dabei ist es egal, ob ein Schaden repariert werden muss oder durch Verlust ein Ersatzgerät beschafft werden muss. Wichtig ist nur zu wissen, dass die 500 € nicht überschritten werden dürfen und immer eine Selbstbeteiligung von 20 % verlangt wird.

Bestandteil Zusatzversicherung

Die von der AXA Hörgeräteversicherung geleistete Summe kann auch einem Hörgerätekauf angerechnet werden. Alle 5 Jahre erhält man 500 € zusätzlich zur Zuzahlung der GKV. Somit kann auch ein höherpreisiges Hörsystem finanziert werden. Wurde der Betrag für den Kauf aufgewendet, erhält man von der AXA innerhalb dieser fünf Jahre allerdings keine Unterstützung mehr bei Reparaturen oder Verlust. Auch hier gibt es eine Selbstbeteiligung von 20 %.

Was ist im Tarif enthalten?

Neben den Hörgeräte-Leistungen erhält man auch viele weitere. Darunter bei: Sehhilfen, Augen-Laseroperationen oder alternative Behandlungsmethoden.

500 € pro Hörgerät mit 20 % Selbstbeteiligung

500 € bei Reparaturen mit 20 % Selbstbeteiligung

300 € Für Brillen und Kontaktlinsen

1000 € für Augenlaser-Operationen

80 % der Kosten alternativer Behandlungsmethoden

Voller Leistungsbezug nach drei Monaten

Hörgerätezuzahlung alle fünf Jahre

Reparaturkostenerstattung alle fünf Jahre

Weitere Tarifdetails der AXA Hörgeräteversicherung

Innerhalb von fünf Jahren können insgesamt 500 € für Reparaturen, Verlust oder Neuanschaffung eines Hörgerätes aufgewendet werden. Übernommen werden immer 80 % bis maximal 500 €. Es wird also immer ein Selbstanteil von 20 % verlangt.

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