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Alteos Hörgeräteversicherung
Informationen über Alteos Hörgeräte Versicherung
Alteos als Tochter-Unternehmen der AXA bietet eine Hörgeräte-Sachversicherung gegen Schäden, Verlust und Diebstahl an. Die Versicherung punktet mit verlgeichsweise geringen Jahresprämien und einer Schadenregulierung mit 0 € Selbstbeteiligung. Sie kann entweder direkt beim Hörakustiker oder online abgeschlossen werden und übernimmt Reparaturkosten sowie die Kosten für Ersatzhörgeräte nach Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl.
Keine Selbstbeteiligung
Bis zu fünf Jahre Schutz
Reparatur, Verlust und Diebstahl
Berechnen Sie Ihren individuellen ALTEOS HörgeräteSchutz-Tarif:
100 % Reparaturkostenerstattung, Verlust-Schutz, Geld zurück bei Schadenfreiheit und Express-Ersatz.
Gegen welche Schäden versichert die Alteos Hörgeräteversicherung?
Gegen 0 € Selbstbeteiligung übernimmt die Alteos Hörgeräte Versicherung nahezu alle Reparaturkosten vollständig. Nicht berücksichtigt sind allerdings Schäden durch Verschleiß, Abnutzung oder Vorsatz. Bei Verlust, Abhandenkommen und Diebstahl erstattet die Alteos Hörgeräteversicherung die Kosten für Ersatzgeräte ausgehend vom Zeitwert: Pro angefangenem Kalenderjahr werden 10 % vom Brutto-Hörgerätekaufpreis abgezogen.
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
Vorsatz Dritter, Fremdverschulden
Bruchschäden, Korrosion
Körperflüssigkeiten, Schweiß, Cerumen
Brand, Blitzschlag, Explosion
Wasser oder Feuchtigkeit
Unfall, Sturzschäden
Sturm, Hagel, Frost
Alteos HörgeräteSchutz in der Praxis
Die Alteos Hörgeräte Versicherung kann sowohl online als auch direkt beim Hörakustiker abgeschlossen werden. Bei einem Schaden führt der erste Weg entweder zur Hörgeräteversicherung selbst oder direkt zum Hörakustiker. Dieser beurteilt, ob das Hörgerät vor Ort repariert werden kann oder zum jeweiligen Hersteller zur Reparatur eingeschickt werden muss. Bei Bedarf händigt er ein Ersatzgerät aus, falls es abhandengekommen ist, ein Totalschaden vorliegt, oder die Reparatur länger dauert. Wurde die Hörgeräteversicherung über den Hörakustiker abgeschlossen, ist man an eine Schadenregulierung über diesen gebunden.
Beim Verlust oder Totalschaden erhalten Sie ein neues Hörgerät durch den Hörakustiker. Die Kosten für die Ersatz-Hörhilfe erhält also nicht der Versicherungsnehmer, sondern der Hörakustiker nach erfolgreicher Behebung. Die Erstattungsleistung errechnet sich nach dem Zeitwert des zu Schaden gekommenen Hörgeräts. Zur Berechnung des Zeitwerts sieht die Alteos Hörgeräte Versicherung eine Wertminderung von 10 % des Kaufpreises pro angefangenem Betriebsjahr vor.
Tarifdetails der Alteos Hörgeräte Versicherung
Die Alteos Hörgeräteversicherung reguliert alle Schäden bei 0 € Selbstbeteiligung. Im Hörgeräte-Schutz enthalten sind beipielsweise Schäden durch unsachgemäße Handhabung, Unfall, Bruch, oder Körperflüssigkeiten. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden durch Vorsatz, Verschleiß, Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler und unsachgemäßer Reinigung. Die Reparatur muss von dem Hörakustiker durchgeführt werden, über den die Hörgeräteversicherung abgeschlossen wurde. Über diesen erhalten Sie auch ein Ersatzgerät nach einem Totalschaden. Zu berücksichtigen ist, dass Leistungen Dritter (z.B. Reparaturpauschale der Krankenkasse) vorrangig beansprucht werden müssen.
Die Ersatzleistung Verlust, Abhandenkommen, Liegenlassen und Diebstahl muss bei dem Hörakustiker erfolgen, über den die Hörgeräteversicherung abgeschlossen wurde. Er erstattet ein Hörgerät gleicher Art und Güte bis zum Zeitwert des verlorenen Hörgerät. Etwaige Zuschüsse Dritter (z.B. durch die Krankenkasse) müssen vorrangig beansprucht werden. Die Schadenregulierung verlangt keine Selbstbeteiligung.
Die Beitragshöhe varriiert je nach insgesamtem Brutto-Kaufpreis der zu versichernden Hörgeräte und der gewählten Laufzeit. Zwei Hörgeräte zu insgesamt 3000 € liegen bei einer Laufzeit von fünf Jahren beispielsweise bei 130,99 € im Jahr. Der Beitrag kann einmalig für die gesamte Laufzeit, jährlich oder monatlich gezahlt werden.
Für die Alteos Hörgeräteversicherung gilt eine Frist von einem Monat ab Kauf, innerhalb welcher sie abgschlossen werden muss. Die Versicherungsdauer wird im Vorhinein zwischen einem Jahr, drei Jahren und fünf Jahren gewählt. Die einjährige Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr jährlich bis zur Höchstdauer von fünf Jahren, wenn sie nicht fristgerecht einen Monat vor Ablauf des Jahres gekündigt wird. Die drei- und fünfjährigen Mitgliedschaften enden automatisch nach der festgelegten Dauer. Zum Schluss des dritten Jahres kann die Versicherung vorzeitig beendet werden. Auch hier gibt es eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Versicherung endet ebenfalls automatisch, sobald die Alteos Hörgeräteverischerung die Kosten für ein Ersatzhörgerät erstattet hat.
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