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Hier finden Sie drei Tarife zur Auswahl und finden so den optimalen Schutz bei Verlust und vor teuren Reparaturen.
Beste Tarife im Vergleich
Premium-Schutz
Komfort-Schutz
Verlust-Schutz

Schon ab 25,99 €/ Jahr

✅ Verlust
✅ Diebstahl/ Raub
✅ 20% Rabatt für 6 Jahre

Hörgeräteversicherung

Informationen über Hörgeräte Versicherung

Ein gutes Hörgerät ist nicht gerade günstig. Zwar zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für eine Grundversorgung, die sogenannten Kassenmodelle oder Nulltarif-Modelle. Für Mittelklasse- oder Premiumhörgeräte mit guter Klangqualität, optimalen Sprachverstehen und weiteren Features wie Bluetooth oder Akkus sollte man mit zusätzlich einigen hundert Euro Privatzulage rechnen. Hörgeräteversicherungen sichern den Gesamtpreis einer Hörgeräteversorgung inklusive Zubehör, wie Akkus, Ladestationen sowie Otoplastiken, ab.

Die besten Hörgeräteversicherungen 2024

Die Testsieger für Ihre Hörgeräte

Premium-Schutz

✅ 100 % Erstattung in den ersten 3 Jahren
✅ Grobe Fahrlässigkeit
✅ 20 % Rabatt bei 6-Jahre Vorauszahlung
➕Verlustschutz
➕Diebstahl/ Raub
➕Elektronikschäden, auch Zubehör
➕Feuchtigkeitsschäden, auch Schweiß
➕Bedienfehler

Komfort-Schutz

✅ 20 % Rabatt bei 6-Jahre Vorauszahlung
➕Verlustschutz
➕Diebstahl/ Raub
➕Elektronikschäden, auch Zubehör
➕Feuchtigkeitsschäden, auch Schweiß
➕Bedienfehler
Der flexible Alround-Tarif mit perfektem Schutz während der gesamten Laufzeit.

Verlust-Schutz

➕Verlustschutz
➕Diebstahl/ Raub
Der Basis-Tarif, der lediglich das Verlieren und Diebstahl abdeckt. Die Kosten für Reparaturen bei Schäden durch Feuchtigkeit, Schweiß, fehlerhafte Elektronik, Unfall oder falsche Bedienung werden nicht übernommen.

 Hörgeräteversicherung ≠ Hörgeräteversicherung

Es gibt zwei verschiedene Arten der Hörgeräte Versicherung: Sachversicherung und Zusatzversicherung. Die eine entlastet Sie bei Reparaturen oder Verlust des bereits vorhandenen Hörgeräts, die andere trägt finanziell zum Kauf des Hörgeräts bei.

Die Hörgeräte-Sachversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung bezuschusst den Hörgeräteträger alle sechs Jahre zu einem neuen Hörgerät. Teil dessen ist auch eine Pauschale, die für Reparaturkosten und Wartung aufgewendet werden kann. Diese beträgt über die gesamten sechs Jahre ungefähr 140 €, was genügt, wenn in dieser Zeit nichts Nennenswertes vorfällt. Alles darüber hinaus muss der Nutzer selbst zahlen. Hier kommt die Hörgeräte Sachversicherung ins Spiel: Sobald die GKV nicht zahlt - sei es, weil die Wartungspauschale aufgebraucht wurde oder der Schaden generell nicht übernommen wird - leistet die Hörgeräte Sachversicherung. Im Gegensatz zur GKV sieht sie in vielen Fällen auch Regelungen bei Verlust oder Diebstahl vor.

*Ausgehend von einem Hörgerätepreis von 1500 € pro Ohr. Innerhalb der 6 Jahre bis zur nächsten Zuzahlung wird von der Krankenkasse auch eine Reparaturpauschale von 140 € gewährt, die beispielsweise für Wartungszwecke oder auch Reparaturkosten aufgewendet werden kann.

1 Die Ergo Hörgeräteversicherung übernimmt Reparaturkosten gegen 30 €, bei Verlust gegen 40 % Selbstbeteiligung.

2 Die Wertgarantie Hörgeräteversicherung verlangt bei Reparaturen keine Selbstbeteiligung. Bei Verlust erstattet sie den Zeitwert des Hörgeräts.

Reparatur

Erstattet werden häufig auch die Kosten für Reparaturen, die aus eigenem Verschulden entstehen. Darunter fällt beispielsweise Unsachgemäße Handhabung (z.B. das Batteriefach bricht ab), oder Unfall (z.B. durch Stolpern). In den meisten Fällen erstattet die Versicherung die Reparaturkosten sobald eine festgelegte Selbstbeteiligung gezahlt wird. Bei manchen Anbietern fällt diese komplett weg. Auch bei Totalschäden sehen die Hörgeräteversicherungen Regelungen vor. Diese ähneln häufig der Vorgehensweise beim Verlust, gewähren also entweder ein Ersatzgerät oder einen bestimmten Betrag für den Kauf eines Ersatzhörgeräts.

Verlust

Während Hörgeräte immer filigraner gebaut werden, um möglichst wenig aufzufallen, steigt parallel die Gefahr des Verlusts. Manchmal ist es bereits zu spät, wenn man es bemerkt. Dessen sind sich die Versicherungen bewusst, weshalb die meisten Hörgeräteversicherungen einen Verlustschutz im Portfolio haben. Wie die Abwicklung geregelt ist unterscheidet sich. Oft ist der Zeitwert ausschlaggebend und man bekommt diesen erstattet. Manchmal wird die Regulierung auch durch die Aushändigung eines Ersatzgerätes erfüllt.

Vergleich Hörgeräte-Sachversicherung

Tarife und Details im Überblick

Anbieter
Leistung
Besonderheiten
Laufzeit/ Kündigung/ Details
Tarif
Ergo
  • Reparaturen: 30 € Selbstbeteiligung
  • Verlust + Totalschaden: 40 % Selbstbeteiligung
  • sowohl jährlich, als auch monatlich oder einmalig zahlbar
  • Abschluss max. 2 Jahre nach Kauf
  • gültig bis zur nächsten Zuzahlung der GKV
  • Zum 3. Jahr vorzeitig kündbar
  • 3 Monate Kündigungsfrist
Ab 4,50 €/ Monat

Wertgarantie
  • Reparaturen: 0 % Selbstbeteiligung
  • Verlust: Erstattung des Zeitwerts
  • überträgt sich bei Hörgerätewechsel automatisch auf das neue
  • Abschluss unabhängig vom Kaufdatum
  • Laufzeit: 1 Jahr; verlängert sich automatisch
  • 3 Monate Kündigungsfrist
  • Keine Mindest- oder Maximallaufzeit

Ab 5 €/ Monat

AXA
  • Verlust und Reparaturen
  • max. 500 € innerhalb von 5 Jahren
  • weitere Zusatzleistungen beim Kauf von Hörgeräten, Brillen, Laseroperationen, ...
  • Laufzeit: mindestens 2 Jahre
  • 3 Monate Küngigungsfrist

Ab 12 €/ Monat

Schiegg
  • Reparaturen: 35 % Selbstbeteiligung
  • Verlust: 35 % Selbstbeteiligung (Zeitwert)
  • Kann nur im Fachhandel abgeschlossen werden
  • Versicherung max. 14 Tage nach Kauf möglich
  • Laufzeit: 3 bzw. 4 Jahre
Ab 4,75 €/ Monat

Würzburger
  • Reparaturen: 35 % Selbstbeteiligung
  • Verlust: 35 % Selbstbeteiligung
  • Bis 3 Monate nach Kauf abschließbar
  • Laufzeit: mindestens 1 Jahr, maximal 4 Jahre
  • 3 Monate Küngigungsfrist

Ab 2,49 €/ Monat

Tipp: einen ausführlichen Vergleich der besten Hörgeräte Sachversicherungen finden Sie hier. Und falls noch Fragen offen sind finden Sie auf dieser Seite alle Informationen die Sie rund um das Thema Hörgeräte-Sach-Versicherung benötigen.

Reparaturkosten werden deutlich über die Kostenpauschale der Krankenversicherung hinaus übernommen. Berücksichtigt werden dabei nicht nur Material-, oder Konstruktionsfehler, sondern auch Schäden aus Eigenverantwortung, Fahrlässigkeit oder Unfall. Wenn sich das Gerät nicht mehr reparieren lässt oder eine Reparatur den Preis der Neuanschaffung übersteigt, wird von einem Totalschaden gesprochen. Die Regelungen in diesen Fällen sehen meistens eine Erstattung des Zeitwerts oder die Aushändigung eines gleichwertigen Ersatzhörgeräts vor.

Die Hörgeräte-Zusatzversicherung

Wenn entsprechende Schwerhörigkeit durch einen Arzt attestiert wurde, gewährt die gesetzliche Krankenversicherung einen Zuschuss zur Hörgeräteversorgung. Jener genügt, um ohne private Zuzahlung mit einem Kassenmodell ausgestattet werden zu können. Manchmal hapert es bei diesen Modellen jedoch bei der Klangqualität. Wer zudem noch weitere Features haben möchte wie Bluetooth, 360-Grad-Hören oder Noise Cancelling, der kommt um einen Aufpreis aus eigener Tasche nicht herum. Wenn sich also abzeichnet, dass früher oder später ein Hörgerät benötigt wird, ist es sinnvoll, im Vorfeld eine Hörgeräte-Zusatz-Versicherung abzuschließen, die die private Zulage übernimmt. Ein weiterer Vorteil: In den meisten Fällen sind auch Beteiligungen beim Brillenkauf oder sonstigen Hilfsmitteln enthalten.

*Ausgehend von einem Hörgerätepreis von 1500 € pro Ohr. Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt maximal 785 €. Die verbleibenden 715 € muss der Patient privat zuzahlen.

1 Der Monatsbeitrag der Nürnberger Hörgeräteversicherung ist altersabhängig und beträgt im Beispiel 20 €. Nach zwei Jahren kann die Versicherung erstmalig in Anspruch genommen werden. Die Versicherung übernimmt bis zu 800 € pro Ohr nach Abzug sonstiger Leistungen (z.B. Zuzahlung der Krankenkasse), kommt im Beispiel also für die gesamten Kosten auf.

Vorsorge

Alle Ambulanten Zusatzversicherungen für Hörgeräte haben eine Sache gemeinsam: Sie sollen einen finanziell unterstützen, sobald ein Hörgerät benötigt wird und somit den Kauf eines höherwertigen Modells ermöglichen. Wie hoch letztendlich der von der Versicherung gezahlte Betrag ausfällt, hängt von dem jeweiligen Anbieter ab. Von 500 € bis 1000 € ist alles möglich. Maßgeblich unterscheiden sich die verschiedenen Zusatzversicherungen in der Wartezeit nach dem Abschluss. Grundsätzlich lässt sich sagen, je länger die Wartezeit ist, desto mehr zahlt die Versicherung am Schluss aus.

Weitere Leistungen

Eine Hörgeräte-Krankenzusatzversicherung kann selten einzeln abgeschlossen werden. In den meisten Fällen ist sie Teil eines gemeinsamen Pakets mit einer Sehhilfenversicherung. Die Vorgehensweise ist hier dieselbe wie bei der Hörhilfen-Versorgung. Sobald eine Brille, Kontaktlinsen oder eine Augen-Laseroperation benötigt wird, beteiligt sich die Versicherung an den Kosten. Neben Sehhilfen bieten manche Anbieter auch Leistungen bei weiteren ärztlich verordneten Hilfsmitteln an. Darunter fallen beispielsweise Insulinpumpen, Perücken oder Kunstglieder.

Vergleich Hörgeräte-Zusatzversicherung

Tarife und Details im Überblick

Anbieter
Leistung Hören
Weitere Leistungen
Wartezeit
Laufzeit/ Kündigung/ Details
Tarif
Nürnberger
  • 800 € pro Hörgerät
  • 100 % des Kaufpreises
  • alle 36 Monate
  • 750 € für Augenlaser-Operationen
  • 300 € für weitere Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen, Insulinpumpen, ...)
  • Keine Wartezeit
  • Summenbegrenzung innerhalb der ersten 24 Monate
  • Volle Leistung nach 24 Monaten
  • 2 Jahre Mindestlaufzeit
  • 3 Monate Kündigungsfrist
  • Keine Gesundheitsfragen

Ab 9,12 €/ Monat

Zum Tarif

AXA
  • 500 € pro Hörgerät
  • 80 % des Kaufpreises
  • alle 5 Jahre
  • 1000 € für Augenlaser-Operationen
  • 300 € für Brillen und Kontaktlinsen
  • inkl. Reparatur- und Verlustschutz
  • 3 Monate
  • Danach voller Leistungsanspruch
  • 2 Jahre Mindestlaufzeit
  • 3 Monate Kündigungsfrist

Ab 12 €/ Monat

Zum Tarif

Concordia
  • 1000 € pro Hörgerät
  • 80 % des Kaufpreises
  • alle 36 Monate
  • 750 € für Augenlaser-Operationen
  • 350 € für Brillen und Kontaktlinsen
  • 3 Monate
  • Danach voller Leistungsbezug (außer Augenlaser-Operationen)
  • 2 Jahre Mindestlaufzeit
  • 3 Monate Kündigungsfrist
  • Keine Gesundheitsfragen

Ab 8,39 €/ Monat

Zum Tarif

Münchener Verein
  • 800 € pro Hörgerät
  • 100 % des Kaufpreises
  • alle 24 Monate
  • 800 € für Augenlaser-Operationen
  • 400 € für Brillen und Kontaktlinsen
  • 800 € für weitere Hilfsmittel
  • Keine Wartezeit
  • Summenbegrenzung innerhalb der ersten 24 Monate
  • Volle Leistung nach 24 Monaten
  • 2 Jahre Mindestlaufzeit
  • 3 Monate Kündigungsfrist

Ab 25 €/ Monat

Zum Tarif

Ausschlaggebend bei der Entscheidung für eine Krankenzusatzversicherung für Hörgeräte ist die Höhe der Summe, die im Versicherungsfall ausgezahlt wird. Davon ist abhängig, wie viel (oder ob) privat noch zum Hörgerät zugezahlt werden muss. Je nachdem ob sich der Anbieter eher auf Hörgeräte oder andere Bestandteile seiner Versicherung konzentriert, kann die Zulage von 300 € bis über 1000 € reichen. Maßgeblich ist hier des weiteren der monatlich zu zahlende Beitrag.

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