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Hier finden Sie drei Tarife zur Auswahl und finden so den optimalen Schutz bei Verlust und vor teuren Reparaturen.
Beste Tarife im Vergleich
Premium-Schutz
Komfort-Schutz
Verlust-Schutz
Schon ab 25,99 €/ Jahr
✅ Verlust
✅ Diebstahl/ Raub
✅ 20% Rabatt für 6 Jahre
Hörgeräteversicherung
Informationen über Hörgeräte Versicherung
Ein gutes Hörgerät ist nicht gerade günstig. Zwar zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für eine Grundversorgung, die sogenannten Kassenmodelle oder Nulltarif-Modelle. Für Mittelklasse- oder Premiumhörgeräte mit guter Klangqualität, optimalen Sprachverstehen und weiteren Features wie Bluetooth oder Akkus sollte man mit zusätzlich einigen hundert Euro Privatzulage rechnen. Hörgeräteversicherungen sichern den Gesamtpreis einer Hörgeräteversorgung inklusive Zubehör, wie Akkus, Ladestationen sowie Otoplastiken, ab.
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Hörgeräteversicherung ≠ Hörgeräteversicherung
Es gibt zwei verschiedene Arten der Hörgeräte Versicherung: Sachversicherung und Zusatzversicherung. Die eine entlastet Sie bei Reparaturen oder Verlust des bereits vorhandenen Hörgeräts, die andere trägt finanziell zum Kauf des Hörgeräts bei.
Die Hörgeräte-Sachversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung bezuschusst den Hörgeräteträger alle sechs Jahre zu einem neuen Hörgerät. Teil dessen ist auch eine Pauschale, die für Reparaturkosten und Wartung aufgewendet werden kann. Diese beträgt über die gesamten sechs Jahre ungefähr 140 €, was genügt, wenn in dieser Zeit nichts Nennenswertes vorfällt. Alles darüber hinaus muss der Nutzer selbst zahlen. Hier kommt die Hörgeräte Sachversicherung ins Spiel: Sobald die GKV nicht zahlt - sei es, weil die Wartungspauschale aufgebraucht wurde oder der Schaden generell nicht übernommen wird - leistet die Hörgeräte Sachversicherung. Im Gegensatz zur GKV sieht sie in vielen Fällen auch Regelungen bei Verlust oder Diebstahl vor.
*Ausgehend von einem Hörgerätepreis von 1500 € pro Ohr. Innerhalb der 6 Jahre bis zur nächsten Zuzahlung wird von der Krankenkasse auch eine Reparaturpauschale von 140 € gewährt, die beispielsweise für Wartungszwecke oder auch Reparaturkosten aufgewendet werden kann.
1 Die Ergo Hörgeräteversicherung übernimmt Reparaturkosten gegen 30 €, bei Verlust gegen 40 % Selbstbeteiligung.
2 Die Wertgarantie Hörgeräteversicherung verlangt bei Reparaturen keine Selbstbeteiligung. Bei Verlust erstattet sie den Zeitwert des Hörgeräts.
Reparatur
Erstattet werden häufig auch die Kosten für Reparaturen, die aus eigenem Verschulden entstehen. Darunter fällt beispielsweise Unsachgemäße Handhabung (z.B. das Batteriefach bricht ab), oder Unfall (z.B. durch Stolpern). In den meisten Fällen erstattet die Versicherung die Reparaturkosten sobald eine festgelegte Selbstbeteiligung gezahlt wird. Bei manchen Anbietern fällt diese komplett weg. Auch bei Totalschäden sehen die Hörgeräteversicherungen Regelungen vor. Diese ähneln häufig der Vorgehensweise beim Verlust, gewähren also entweder ein Ersatzgerät oder einen bestimmten Betrag für den Kauf eines Ersatzhörgeräts.
Verlust
Während Hörgeräte immer filigraner gebaut werden, um möglichst wenig aufzufallen, steigt parallel die Gefahr des Verlusts. Manchmal ist es bereits zu spät, wenn man es bemerkt. Dessen sind sich die Versicherungen bewusst, weshalb die meisten Hörgeräteversicherungen einen Verlustschutz im Portfolio haben. Wie die Abwicklung geregelt ist unterscheidet sich. Oft ist der Zeitwert ausschlaggebend und man bekommt diesen erstattet. Manchmal wird die Regulierung auch durch die Aushändigung eines Ersatzgerätes erfüllt.
Vergleich Hörgeräte-Sachversicherung
Tarife und Details im Überblick
Anbieter |
Leistung |
Besonderheiten |
Laufzeit/ Kündigung/ Details |
Tarif |
Ergo |
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Ab 4,50 €/ Monat |
Wertgarantie |
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Ab 5 €/ Monat |
AXA |
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Ab 12 €/ Monat |
Schiegg |
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Ab 4,75 €/ Monat |
Würzburger |
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Ab 2,49 €/ Monat |
Tipp: einen ausführlichen Vergleich der besten Hörgeräte Sachversicherungen finden Sie hier. Und falls noch Fragen offen sind finden Sie auf dieser Seite alle Informationen die Sie rund um das Thema Hörgeräte-Sach-Versicherung benötigen.
Der Verlustschutz kann, muss aber nicht in die Hörgeräteversicherung inkludiert sein. Manchmal ist er bereits im Basistarif enthalten, manchmal kann er optional gewählt werden. Bei Verlust, Liegenlassen und Diebstahl sorgt die Versicherung für gleichwertigen Ersatz. Diese Leistung kann entweder durch die Zahlung eines Betrags (meistens der Zeitwert des verlorenen Hörgeräts), oder durch die Aushändigung eines Ersatzgeräts erfolgen.
Hörgeräteversicherungen bei Reparaturschäden und Verlust sind online bereits ab 5 € im Monat abschließbar. Im Internet abschließbar sind lediglich die Hörgeräteversicherungen der Wertgarantie und der Ergo. Die Beiträge der Filial- und Herstellereigenen Hörgeräte Versicherungen wie Kind Hörgeräteversicherung, Geers Hörgeräteversicherung und Amplifon Hörgeräteversicherungen können in den jeweiligen Filialen erfahren werden.
Viele Versicherung haben sich an den von der Krankenversicherung festgelegten Zeitraum von 6 Jahren angepasst, der bis zur erneuten Zuzahlung abzuwarten ist. Das heißt, es wird garantiert, dass Schäden mindestens bis zur nächsten Zuzahlung der GKV reguliert werden. Wie genau die Hörgeräteversicherungen vorgehen unterscheidet sich jedoch stark und lässt sich in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nachlesen.
Versichert wird meistens der unsubventionierte Brutto-Hörgeräte-Preis. Das ist der Preis des Hörgeräts, der auf der Rechnung des Hörakustikers zu finden ist, also inklusive 7 % Mehrwertsteuer. Nicht berücksichtigt wird die Zuzahlung der Krankenversicherung. Es wird also nur die privat geleistete Zuzahlung versichert. Die Höhe der versicherten Summe ist unter anderem ausschlaggebend für die Berechnung des Zeitwerts im Falle eines Totalschadens oder Verlusts.
Hörgeräteversicherungen decken die häufigsten Schäden ab, die im Verlaufe eines Hörgeräte-Lebens entstehen können. Darunter: Verschleiß, Selbstverschulden, Unfall, Fahrlässigkeit. Damit wird eine deutlich größere Schadenpalette abgedeckt, als von der Reparaturkostenpauschale der gesetzlichen Krankenkasse berücksichtigt wird. Was genau die Versicherung beinhaltet muss jedoch in den jeweiligen AVBs nachgelesen werden.
Die Hörgeräte-Zusatzversicherung
Wenn entsprechende Schwerhörigkeit durch einen Arzt attestiert wurde, gewährt die gesetzliche Krankenversicherung einen Zuschuss zur Hörgeräteversorgung. Jener genügt, um ohne private Zuzahlung mit einem Kassenmodell ausgestattet werden zu können. Manchmal hapert es bei diesen Modellen jedoch bei der Klangqualität. Wer zudem noch weitere Features haben möchte wie Bluetooth, 360-Grad-Hören oder Noise Cancelling, der kommt um einen Aufpreis aus eigener Tasche nicht herum. Wenn sich also abzeichnet, dass früher oder später ein Hörgerät benötigt wird, ist es sinnvoll, im Vorfeld eine Hörgeräte-Zusatz-Versicherung abzuschließen, die die private Zulage übernimmt. Ein weiterer Vorteil: In den meisten Fällen sind auch Beteiligungen beim Brillenkauf oder sonstigen Hilfsmitteln enthalten.
*Ausgehend von einem Hörgerätepreis von 1500 € pro Ohr. Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt maximal 785 €. Die verbleibenden 715 € muss der Patient privat zuzahlen.
1 Der Monatsbeitrag der Nürnberger Hörgeräteversicherung ist altersabhängig und beträgt im Beispiel 20 €. Nach zwei Jahren kann die Versicherung erstmalig in Anspruch genommen werden. Die Versicherung übernimmt bis zu 800 € pro Ohr nach Abzug sonstiger Leistungen (z.B. Zuzahlung der Krankenkasse), kommt im Beispiel also für die gesamten Kosten auf.
Vorsorge
Alle Ambulanten Zusatzversicherungen für Hörgeräte haben eine Sache gemeinsam: Sie sollen einen finanziell unterstützen, sobald ein Hörgerät benötigt wird und somit den Kauf eines höherwertigen Modells ermöglichen. Wie hoch letztendlich der von der Versicherung gezahlte Betrag ausfällt, hängt von dem jeweiligen Anbieter ab. Von 500 € bis 1000 € ist alles möglich. Maßgeblich unterscheiden sich die verschiedenen Zusatzversicherungen in der Wartezeit nach dem Abschluss. Grundsätzlich lässt sich sagen, je länger die Wartezeit ist, desto mehr zahlt die Versicherung am Schluss aus.
Weitere Leistungen
Eine Hörgeräte-Krankenzusatzversicherung kann selten einzeln abgeschlossen werden. In den meisten Fällen ist sie Teil eines gemeinsamen Pakets mit einer Sehhilfenversicherung. Die Vorgehensweise ist hier dieselbe wie bei der Hörhilfen-Versorgung. Sobald eine Brille, Kontaktlinsen oder eine Augen-Laseroperation benötigt wird, beteiligt sich die Versicherung an den Kosten. Neben Sehhilfen bieten manche Anbieter auch Leistungen bei weiteren ärztlich verordneten Hilfsmitteln an. Darunter fallen beispielsweise Insulinpumpen, Perücken oder Kunstglieder.
Vergleich Hörgeräte-Zusatzversicherung
Tarife und Details im Überblick
Anbieter |
Leistung Hören |
Weitere Leistungen |
Wartezeit |
Laufzeit/ Kündigung/ Details |
Tarif |
Nürnberger |
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Ab 9,12 €/ Monat |
AXA |
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Ab 12 €/ Monat |
Concordia |
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Ab 8,39 €/ Monat |
Münchener Verein |
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Ab 25 €/ Monat |
Ausschlaggebend bei der Entscheidung für eine Krankenzusatzversicherung für Hörgeräte ist die Höhe der Summe, die im Versicherungsfall ausgezahlt wird. Davon ist abhängig, wie viel (oder ob) privat noch zum Hörgerät zugezahlt werden muss. Je nachdem ob sich der Anbieter eher auf Hörgeräte oder andere Bestandteile seiner Versicherung konzentriert, kann die Zulage von 300 € bis über 1000 € reichen. Maßgeblich ist hier des weiteren der monatlich zu zahlende Beitrag.
Die Beiteräge einer Zusatzversicherung für Hörgeräte lassen sich pauschal kaum bestimmen, denn sie hängen von einigen, individuellen Faktoren ab. Beinahe allen Versicherungen gemeinsam ist eine Staffelung nach dem Alter des Versicherungsnehmers. Einen Unterschied können auch Vorerkrankungen oder dergleichen machen. Grundsätzlich lässt sich sagen: von 5 € bis 50 € im Monat ist alles möglich. Daher lohnt es sich, die verschiedenen Hörgeräteversicherungen gut auf Leistung und Preis zu überprüfen, um so für sich den passenden Tarif auswählen zu können.
In der Regel sind ambulante Krankenzusatzversicherungen für Hörgeräte unbefristet, wenngleich einige automatisch enden, sobald ein Versicherungsfall eingetreten ist. Manche Zusatzleistungen (beispielsweise Augen-Laseroperationen) sind über die gesamte Versicherungsdauer limitiert. Gang und Gäbe sind auch eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Hörgeräteversicherungen zahlen selten sofort ab Vertragsunterzeichnung den vollen Betrag aus. In der Regel muss eine Wartezeit eingehalten werden, die oft auf drei Monate, manchmal sogar Jahre festgelegt ist. Diejenigen Versicherungen, die mit soforter Wirksamkeit werben, haben meistens eine Summenbegrenzung innerhalb der ersten Jahre. Das bedeutet, dass beispielsweise im ersten Jahr nur 250 €, im zweiten Jahr nur 500 € und erst ab dem dritten Jahr die volle vereinbarte Summe beim Hörgerätekauf ausgezahlt wird.
Um Tarife entsprechend den Versicherungsnehmern anpassen zu können, werden häufig Gesundheitsfragen gestellt. Diese dienen der Kalkulation der Versicherung, wie oft der Interessent gewisse Leistungen in Anspruch nehmen könnte. Ist die Krankheitsgeschichte länger, kann es sein, dass die Tarifkosten hochgestuft oder einzelne Leistungen gestrichen werden.
Zu den weiteren Leistungen, die in vielen Hörgeräteversicherungen enthalten sind, gehören in erster Linie Sehhilfen-Vorsorge-Modelle, die in ähnlicher Weise funktionieren wie die Ausstattung mit Hörgeräten. Weiterhin enthalten sind meistens auch Unterstützungsbeträge bei Augen-Laseroperationen. Diese können allerdings auf eine bestimmte Anzahl innerhalb der Versicherungsdauer limitiert sein. Manche Versicherungen bieten auch Leistungen bei sonstigen ärztlich verschriebenen Hilfsmitteln wie Insulinpumpen, Perücken oder Sprachgeräten oder für alternative Behandlungsmethoden an.
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