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Würzburger Hörgeräteversicherung

Informationen über Würzburger Hörgeräte Versicherung

Die Würzburger Hörgeräteversicherung sichert Ihr Hörgerät gegen Schäden, Verlust und Diebstahl ab. Sie ist somit als klassische Sachversicherung zu sehen. Es wird lediglich ein Tarif angeboten, der den gesamten Umfang der Würzburger Hörgeräte Versicherung bereitstellt. Er beinhaltet sowohl eine anteilige Kostenübernahme bei Reparaturen als auch die Erstattung bei Verlieren.

Günstige Beiträge
Bis zu vier Jahre Schutz
Reparatur, Verlust und Diebstahl

Gegen welche Schäden bin ich versichert?

Die Würzburger Hörgeräte Versicherung kommt zu jeweils 35 % Selbstbeteiligung bei Verlust und Reparaturen auf. Ausgenommen sind Schäden durch Verschleiß, Vorsatz, Schweiß und Ohrenschmalz.

Beschädigung

Bruch

Bedienfehler

Zerstörung

Abhandenkommen

Einbruchdiebstahl

Diebstahl

Raub

Würzburger Hörgeräte Versicherung in der Praxis

Reparaturkosten werden bei der Würzburger Hörgeräteversicherung mit einer pauschalen Selbstbeteiligung von 35 % reguliert.Das heißt, die Würzburger übernimmt 65 % des Rechnungsbetrages nach Abzug etwaiger Zusatzleistungen Dritter, z.B Krankenkassen. Die maximale Erstattung der Reparaturkosten darf den Zeitwert der Hörgeräte nicht überschreiten (Totalschaden). Insgesamt sind zwei Erstattungsschäden für die gesamte Versicherungsdauer abgesichert. Anschließend wird der Vertrag aufgelöst.

Für die Berechnung der maximalen Reparaturkostenübernahme gibt die Würzburger Hörgeräteversicherung eine jährliche Wertminderung an:

  • im ersten Versicherungsjahr: 5 %
  • im zweiten Versicherungsjahr: 10 %
  • im dritten Versicherungsjahr: 15 %
  • im vierten Versicherungsjahr: 20 %

Nach Verlust oder Totalschaden wird ein Ersatzgerät in gleicher Art und Güte durch den Hörakustiker zur Verfügung gestellt. Auch hier beträgt der Selbstbehalt des Versicherten 35 % der Rechnungssumme- 65 % übernimmt die Würzburger Hörgeräteversicherung nach Abzug etwaiger Zusatzleistungen Dritter.

Tarifdetails der Würzburger Hörgeräte Versicherung

Gegen eine Selbstbeteiligung von 35 % der Reparaturkosten je Fall werden die meisten Schäden übernommen. Nicht berücksichtigt werden Beschädigungen durch Verschleiß, Abnutzung, Schweiß, Ohrenschmalz oder Vorsatz. Schäden durch unsachgemäße Handhabung hingegen werden berücksichtigt. Alle reparaturfähigen Schäden werden maximal bis zum Zeitwert des Hörgeräts erstattet. Über die gesamte Laufzeit werden zwei Reparaturen übernommen. Falls die Reparaturpauschale der Krankenkasse für einen Schaden aufkommt, gilt es, diese der Versicherung vorzuziehen. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich oder übersteigt den Zeitwert (Totalschaden), kann ein Ersatzhörgerät in gleicher Art und Güte angefordert werden.

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