Wertgarantie Hörgeräteversicherung
Informationen über Wertgarantie Hörgeräte Versicherung
Die spezielle Hörgeräteversicherung der Wertgarantie bezeichnet sich als Rundumversicherung für Hörgeräte. Anhand der Tarife Komplettschutz-Basis und -Premium kann entweder eine reine Reparaturkosten-Versicherung abgeschlossen werden oder optional zusätzlich auch eine Verlust- und Diebstahl-Versicherung. Somit ist die Wertgarantie als Sachversicherung einzuordnen, die im Gegensatz zur Zusatzversicherung eine bereits erworbene Hörhilfe gegen Schäden absichert.
Keine Selbstbeteiligung
Optionaler Verlust-Schutz
Volle Reparaturkosten-Erstattung
*Ausgehend von einem Hörgerätepreis von 1500 € pro Ohr. Innerhalb der 6 Jahre bis zur nächsten Zuzahlung wird von der Krankenkasse auch eine Reparaturpauschale von 140 € gewährt, die beispielsweise für Wartungszwecke oder auch Reparaturkosten aufgewendet werden kann.
2 Die Wertgarantie Hörgeräteversicherung verlangt bei Reparaturen keine Selbstbeteiligung. Bei Verlust erstattet sie den Zeitwert des Hörgeräts.
Basis-Tarif ab 5 € pro Monat
Der Basis-Tarif der Wertgarantie Hörgeräteversicherung beinhaltet einen Rundumschutz gegen Reparaturkosten. Diese werden in fast allen Fällen zu 100 % übernommen. Hierfür muss lediglich die Rechnung des Hörakustikers eingereicht werden. Die darauf ersichtliche Summe wird vollständig von der Wertgarantie Hörgeräteversicherung erstattet.
Premium-Tarif ab 6,95 € pro Monat
Der Premium-Tarif der Wertgarantie Hörgeräte Versicherung beinhaltet alle Leistungen des Basis-Tarifs. Zusätzlich ist dort allerdings auch ein Schutz gegen Verlust, Diebstahl oder Liegenlassen integriert. In diesen Fällen wird ein Betrag für den Neuerwerb eines Ersatzhörgeräts erstattet. Dieser beträgt maximal die Höhe des Zeitwerts.
Gegen welche Schäden bin ich versichert?
Die Wertgarantie erstattet privat geleistete Kosten bei allen Schäden, die nicht vorsätzlich und mutwillig hervorgerufen wurden. Darunter:
Verschleiß, Abnutzung, Alterung
Fall-/Sturzschäden, Unfall, Fahrlässigkeit
unsachgemäße Handhabung
Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung)
Wasser, Feuchtigkeit, Schweiß
Verlieren, Liegenlassen (im Premium-Tarif)
(wirtschaftlicher) Totalschaden
Konstruktions- und Materialfehler
Die Versicherungssumme
Für die Erstattung im Falle eines Totalschadens - im Premium-Tarif auch bei Verlust - ist die Versicherungssumme ausschlaggebend. Diese beträgt die Höhe des unsubventionierten Brutto-Kaufpreis des Hörgeräts, also ohne Rabatte oder Abzug der Krankenkassen-Zuzahlung. Dieser Preis ist auf der Hörakustiker-Rechnung zu finden. In Schadensfall wird die Versicherungssumme zur Berechnung des Zeitwerts herangezogen. Dieser wird im Verlust- oder Totalschadenfall ausgezahlt, um den Kauf eines Ersatzhörgeräts zu ermöglichen.
Tarifdetails der Wertgarantie Hörgeräte Versicherung
Reparaturkosten werden bei der Wertgarantie Hörgeräteversicherung zu 100 % übernommen. Es wird also keine Selbstbeteiligung verlangt. Reguliert werden alle Schäden, die nicht mutwillig oder durch höhere Gewalt entstanden sind. Ist ein (wirtschaftlicher) Totalschaden entstanden, wird der Zeitwert des Hörgeräts erstattet. Für die Berechnung dessen wird die Versicherungssumme herangezogen.
Der Verlust- und Diebstahlschutz ist im Premium-Tarif der Wertgarantie Hörgeräteversicherung optional erhältlich. Wer sein Hörgerät verliert, dem erstattet die Wertgarantie einen Betrag für den Erwerb eines Ersatzhörgeräts gleicher Art und Güte. Die Obergrenze markiert hier der Zeitwert des Hörgeräts, der sich aus der Versicherungssumme errechnet.
Der Basis-Tarif der Wertgarantie Hörgeräte Versicherung ist bei Hörgeräten unter 1000 € für 5 € im Monat abschließbar. Dieser Tarif erstattet die Reparaturkosten bei den meisten Schäden.
Für den Premium-Tarif der Wertgarantie Hörgeräte Versicherung für Hörgeräte unter 1000 € zahlt man 6,95 € im Monat. In diesem Tarif ist zusätzlich ein Verlust- und Diebstahlschutz integriert.
Nach Abschluss der Wertgarantie Hörgeräte Versicherung ist sie 12 Monate gültig. Anschließend verlängert sie sich automatisch um weitere 12 Monate. Die Versicherung kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Jahres gekündigt werden. Im Gegensatz zu den meisten anderen Hörgeräteversicherung wird der Versicherungsschutz nicht beendet, sobald nach einem Totalschaden oder Verlustfall ein neues Hörgerät erworben wurde. Er überträgt sich automatisch auf das neue Hörgerät. Auch bei freiwilligem Neukauf einer Hörhilfe kann die Versicherung bequem auf das neue System übertragen werden.
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