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Bild: Hörgeräteversicherung TÜV Rheinland

Hörgerät kaputt - was tun?

Ratgeber Hörgeräte Reparatur - alle wichtigen Informationen

Ob zuzahlungsfrei oder mit Privatanteil - Hörgeräte sind hochgradig technische Geräte, die weit mehr tun, als Geräusche von außen zu verstärken. Nicht von ungefähr rühren Kaufpreise von bis zu 3000 €. Die reine Funktionsweise ist nicht mehr das einzige, was Hörgeräteträgern wichtig ist: Die Geräte sollen möglichst klein sein und dabei viele Zusatzfunktionen bereithalten können. Bestmögliche Klangqualität, intuitive Bedienung, angenehme Haptik, Bluetooth-Konnektivität - es ist erstaunlich, wie viel solch ein kleines Gerät vereint. Mehr Technik bedeutet aber auch mehr Fehlerpotential. Hier erfahren Sie, welche Schäden auftreten können, welche Kosten auf Sie zukommen, wann sie übernommen werden und wie Sie im Schadenfall vorgehen.

Hörgeräte Defekt: so gehe ich vor

Sollten Sie einen Defekt an Ihrem Hörsystem entdecken, kontaktieren Sie am besten zuerst den Hörakustiker. Er wird Ihnen genau sagen können, wo das Problem liegt. Er entscheidet auch, ob er das Gerät vor Ort wieder intakt setzen kann, oder ob er es einsenden muss. Außerdem wird er Ihnen ein Ersatzgerät ausleihen, falls die Reparatur länger dauert. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben, um anschließend nicht, von hohen Reparaturkosten überrascht zu werden. Diesen können Sie bei der Krankenkasse oder Ihrer Hörgeräteversicherung einreichen, um eventuelle Kostenerstattungen zu bekommen.

Reparaturkosten Beispiele

Die Höhe der Reparaturkosten sind abhängig vom beschädigten Bauteil. Zudem macht es auch einen Unterschied, ob es sich um ein Kassengerät oder um ein Hörgerät mit Zuzahlung handelt. Reparaturen von Kassengeräten werden oft von der Krankenkasse übernommen, während die Bauteile von Zuzahlungsgeräten für gewöhnlich teurer zu reparieren sind und seltener übernommen werden. Die Reparaturkosten im Folgenden sind lediglich Beispiele und können stark variieren.

≈ 30 €

Am günstigsten zu beheben sind Kleinstreparaturen, die meistens im Zuge regelmäßiger Wartungen durchgeführt werden. Darunter zählen der Wechsel von Cerumen-Schutz-Filtern, der Austausch von Schläuchen oder einer defekten Batterieklappe.

≈ 80 €

Wenn das Hörgerät zerrt, kann der externe Hörer beschädigt sein. Die Kosten für den Austausch belaufen sich auf ungefähr 80 €.

≈ 130 €

Teurer wird es, bei verstopften Hörern. Diese müssen aufwändig gereinigt werden. In die selbe Preiskategorie fällt die Reparatur eines defekten Mikrofons.

≈ 600 €

Ein defekter Verstärker ist das Worst-Case-Szenario für jeden Hörgeräte-Träger. Diese Reparatur wird normalerweise nicht von der Krankenkasse übernommen. Je nach alter des Hörsystems bedeutet das den wirtschaftlichen Totalschaden.

Reparatur und Wartung durch die Krankenkasse

Neben der Zuzahlung für den Hörgeräteerwerb gewähren die gesetzlichen Krankenkassen auch eine Reparaturpauschale über die Dauer von 6 Jahren ab Kauf. Diese beträgt durchschnittlich 160 € und kann für Wartung oder Reparaturen aufgewendet werden. Alle Kosten, die über die Pauschale hinaus gehen, müssen Sie privat zahlen, ebenso wenn der Pauschalbetrag aufgebraucht wurde.

Hörgeräte Reparatur durch Garantie und Gewährleistung

Beim Kauf von Hörgeräten erhält man zwei Jahre gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung. Das bedeutet, dass der Hersteller über den Zeitraum von zwei Jahren verspricht, dass das Gerät funktionstüchtig und wie beschrieben an Sie übergeben wurde. Falls Sie einen Schaden bemerken, der auf Herstellerseite zu verantworten ist, wird er kostenfrei repariert. Ohne Begründung ist das allerdings nur in den ersten sechs Monaten möglich. Danach stehen Sie dem Hersteller gegenüber in der Beweislast.

Die Garantie ist nicht verpflichtend für den Hersteller oder Händler. In der Praxis wird sie aber gewährt und dauert meistens ein Jahr. In den enthaltenen Garantiebedingungen ist aufgelistet, welche Funktionen über diesen Zeitraum garantiert werden. Ein Garantiefall tritt ein, sobald eine dieser Funktionen nicht mehr gewährleistet ist. Typisch für Garantiefälle sind Herstellungs- oder Materialfehler.

So vermeide ich Reparaturkosten

Pfleglicher Umgang mit dem Hörgerät ist das A und O. Dazu gehören vor allem eine tägliche Reinigung und regelmäßige Wartungen beim Hörakustiker. Unsachgemäßer Handhabung kann vorgebeugt werden, indem man sein Gerät immer vorsichtig und bedacht bedient. Wer Haustiere hat, der sollte vor allem darauf achten, dass die Hörsysteme nicht in Reichweite herumliegen. So können die meisten schweren Schäden vermieden werden. Gegen andere Einflüsse kann man sich leider nur wenig schützen. Ein Problem, das bis heute noch nicht ausgemerzt werden konnte, ist Feuchtigkeit im Inneren der Hörsysteme. Durch Temperaturunterschiede kann sich Kondenswasser bilden. Auch Schweiß findet seinen Weg durchs Gehäuse. Wenn Sie sich gegen alle Schäden absichern wollen, empfehlen wir eine Hörgeräte-Sachversicherung. Je nach Bedarf können Sie sich damit auch gegen Verlust und Totalschäden absichern.

Eine Übersicht über alle Hörgeräteversicherungen finden Sie hier.

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