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Gewährleistung und Garantie

Ratgeber Gewährleistung und Garantie - alle wichtigen Informationen

Worin liegt der Unterschied?

Die Begriffe Garantie und Gewährleistung werden häufig miteinander gleichgesetzt und synonym verwendet – fälschlicherweise. Sie überschneiden sich zwar in einigen Punkten, doch sind beide Begriffe grundverschieden. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusatzleistung. Eins haben Sie aber gemein: Beide Begrifflichkeiten versprechen eine einwandfreie Funktion von Ware über einen bestimmten Zeitraum.

Gewährleistung genau erklärt

Gewährlistung beschreibt eine gesetzliche Verpflichtung des Herstellers bzw. des Händlers, das Produkt in einem mängelfeien Zustand verkauft zu haben. Sollte bereits beim Kauf ein Defekt vorhanden sein, so ist der Verkäufer verpflichtet, für die Regulierung des Schadens oder Defektes aufzukommen. Fällt ein Schadensfall unter die Gewährleistung, so wird der Schaden in der Regel vom Hersteller selbst, seltener auch vom Händler, behoben bzw. kommt er für Ersatz auf.

Gesetzlich ist die Gewährleistung auf 24 Monate – sprich 2 Jahre – festgelegt. Tritt ein Schaden auf, so liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, danach liegt sie beim Käufer und er muss belegen, dass die Sache bereits beim Kaufzeitpunkt mangelhaft war. Sollten zwei Reparaturversuche scheitern oder der Verkäufer die Reparatur verweigern, so hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und sich den vollen Kaufpreis zurückzuholen.

Aber nicht nur beim Kauf von Neuware gilt die Gewährleistung, sondern auch bei Gebrauchtwaren. Unterschied ist hier, dass die Dauer in der Regel auf 12 Monate heruntergesetzt ist. Häufig ist dies in den AGBs der Händler vermerkt oder in den allgemeinen Informationen bei Online-Inseraten. Auch beim Verkauf von Gebrauchtwaren, liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Händler, danach beim Käufer.

Generell wird beim Gebrauchtverkauf nicht zwischen Privatläuten und gewerblichen Verkäufern unterschieden, beide müssen beim Verkauf einen mängelfreien Zustand gewährleisten. Die Gewährleistung kann hierbei aber ausgeschlossen werden, solange der Verkäufer dies im Vorfeld anmerkt.

Garantie genau erklärt

Im Gegensatz dazu ist die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung seitens des Händlers oder Herstellers. Die genaue Laufzeit oder auch der Umfang können somit variieren. Die Garantie tritt dann in Kraft, wenn die Gewährleistung, also die mängelfeie Übergabe des Produktes, gegeben ist.

Beim Kauf wird vertraglich festgelegt, wie lange und auch welche Teile, bestimmte Funktionen garantiert erfüllen. Der Umfang garantierter Leistungen unterscheidet sich in der Praxis von Produkt zu Produkt und Hersteller zu Hersteller stark. Häufig werden spezielle Teile, wie Motoren, mit einer Garantie versehen, Verschließteile sind fast immer aus der Garantie ausgeschlossen. Geht ein Teil kaputt, die Funktionsfähigkeit ist dadurch nicht mehr gegeben und die Garantie greift, so ist der Händler oder Hersteller verpflichtet, für Ersatz oder Reparatur zu sorgen.

Umfang der Garantie legt meist der Hersteller fest. Die Garantie des Händlers beruht in der Regel auf dem Umfang der Herstellergarantie, kann aber um eigene Leistungen erweitert werden. Käufern steht es oft frei, ob sie einen Garantieschaden vom Hersteller oder Händler regulieren lassen.

Wie steht es um Gewährleistung und Garantie in der Praxis

Tritt ein Mangel auf, so ist der erste Gang der zum Verkäufer der Ware. Dieser entscheidet dann, ob er den Schaden selbst oder durch den Hersteller begleichen lässt. Dabei handhaben die Hersteller solche Fälle grundverschieden: manche Reparieren die Ware, andere tauschen sie aus. Abhängig ist dies vom Schaden. Gerade große Händler reparieren Schäden selbst oder ziehen Werkskundendienste dazu, um eine schnelle Schadensregulierung zu erreichen.

Hörgeräte - Garantie und Gewährleistung

Möchte man einen Schaden an einer Ware geltend machen, so ist dies beim Händler zu machen. Je nach Schaden und vergangener Zeit zwischen Kauf und Schadensfall, ist zu entscheiden, ob man die Gewährleistung oder Garantie in Anspruch nimmt. Tritt der Schaden innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auf, so ist die Gewährleistung die gängigere Lösung, da die Beweislast beim Verkäufer liegt. Nach 6 Monaten hingegen muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag – was sich in der Praxis als schwer erweist.

Theoretisch kann die Garantie deutlich mehr Schäden abdecken, doch wissen Hersteller in der Regel, welche Schäden häufig auftreten und nehmen diese explizit aus den Garantieleistungen heraus. Vor allem Verschließerscheinungen, Elektronikschäden oder Defekte bei austauschbaren Teilen, sind Schäden, die vom Käufer selbst repariert und bezahlt werden müssen.

Über die beiden Themen hinaus decken Zusatzversicherungen auch Reparaturfälle ab. Diese können sich vor allem bei teuren Alltagsgeräten als sinnvoll erweisen. Häufig inkludieren solche Zusatzversicherungen auch Eigenverschulden, Fahrlässigkeit und Schäden durch Einwirken Dritter mit ab.

Im Fall von Hörgeräten, ist das defekte Gerät beim Hörakustiker abzugeben. Dieser prüft die Geräte und je nach Defekt, schickt er die Geräte zur Reparatur dem Hersteller oder repariert sie selbst. Fällt der Schaden unter die Garantie oder Gewährleistung, so ist die Reparatur kostenlos. Ist dies nicht der Fall, müssen die Reparaturkosten vom Kunden getragen werden. Zusatzversicherungen können Schäden, weit über den Umfang von Gewährleistung und Garantie hinaus abdecken. Solche Versicherungen sind insbesondere bei elektronischen Geräten, wie Haushaltsprodukte, Smartphones, aber auch Hörgeräten verbreitet und beliebt.

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