Münchener Verein Hörgeräteversicherung
Informationen über den Tarif "Sehhilfen und Hilfsmittel" der Münchener Verein Versicherung
Der Tarif "Sehhilfen und Hilfsmittel" der Münchener Verein Versicherung beinhaltet eine Hörgeräte Zusatzversicherung. Sie bezuschusst die Hörgeräte-Anschaffungskosten mit bis zu 800 € pro Ohr. Im Tarif inbegriffen sind auch Sonderleistungen beim Kauf von Sehhilfen sowie bei Augenlaser-Operationen.
800 € pro Hörgerät
Keine Wartezeit
Viele weitere Leistungen
*Ausgehend von einem Hörgerätepreis von 1500 € pro Ohr. Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt maximal 785 €. Die verbleibenden 715 € muss der Patient privat zuzahlen.
3 Der Monatsbeitrag der Münchener Verein Hörgeräteversicherung ist altersabhängig und beträgt im Beispiel 25 €. Nach zwei Jahren kann die Versicherung erstmals vollständig ohne Summenbegrenzung in Anspruch genommen werden. Die Versicherung übernimmt bis zu 800 € pro Ohr nach Abzug sonstiger Leistungen (z.B. Zuzahlung der Krankenkasse), kommt im Beispiel also für die gesamten Kosten auf.
Was ist im Tarif enthalten?
Neben der Beteiligung an den Hörgeräten sieht die Münchener Verein Hörgeräte Versicherung auch solche beim Kauf von Sehhilfen, Augen-Laseroperationen und sonstigen Hilfsmitteln vor.
800 € pro Hörgerät zusätzlich zur Zuzahlung der GKV
400 € für Brillen und Kontaktlinsen
800 € für Augenlaser-Operationen
800 € für sonstige ärztlich verordnete Hilfsmittel
Voller Leistungsbezug nach zwei Jahren Wartezeit
Hörgerätezuzahlung alle 24 Monate
Summenbegrenzte Leistung ab Beginn
Um viele weitere PKV Tarife erweiterbar
Weitere Tarifdetails der Münchener Verein Hörgeräteversicherung
Zum Zeitpunkt der Hörgeräteversorgung zahlt die Münchener Verein Hörgeräteversicherung bis zu 800 € pro Gerät ohne Selbstbeteiligung. Von dieser Zuzahlung kann alle 24 Monate gebraucht gemacht werden.
Die Monatsbeiträge sind nach dem Alter des Versicherungsnehmers gestattet und starten bei 25 €. Im Vergleich mit anderen Versicherungen ist die Prämie recht hoch, jedoch werden auch dementsprechend höhere Beträge erstattet.
Die Mindestlaufzeit der Münchener Verein Hörgeräteversicherung beträgt zwei Jahre. Der Vertrag ist unbefristet und kann mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Jahres gekündigt werden.
Die Nürnberger Hörgeräteversicherung kann sofort ab Vertragsunterzeichnung in Anspruch genommen werden. Zu beachten ist jedoch eine Summenbegrenzung innerhalb der ersten zwei Jahre: Im ersten Jahr werden lediglich 100 €, im zweiten Jahr 200 € aufgezahlt. Erst ab dem dritten Jahr ist der volle Leistungsbezug möglich.
Der Tarif "Sehhilfen und Hilfsmittel" der Münchener Verein Versicherung erstattet bis zu 400 € beim Kauf von Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen. Mit 800 € bezuschusst sie ebenso Augenlaser-Operationen wie auch den Erwerb von ärztlich verordneten Hilfsmitteln wie Sprechgeräten, Insulinpumpen oder Perücken.
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