Die ALTEOS Versicherung für Deine Brille
ALTEOS BrillenSchutz Premium
Die Brillenversicherung von ALTEOS im Überblick.
Lohnt sich die Brillenversicherung von Alteos?
Eine Brille begleitet ihren Träger jeden Tag. Geht sie verloren, wird gestohlen oder beschädigt, kann der Ersatz schnell teuer werden. Die Alteos Brillenversicherung im Tarif BrillenSchutz Premiumschutz bietet weltweiten Schutz für optische Brillen einschließlich Gleitsichtbrillen und Sonnenbrillen mit Sehstärke. Auch eine Änderung der Sehstärke kann unter den vereinbarten Voraussetzungen abgesichert sein. Besonders bei einer hochwertigen Brille kann der Schutz sinnvoll sein, um die finanzielle Belastung durch einen unerwarteten Ersatz oder eine Reparatur zu reduzieren. Der Abschluss ist bis zu einen Monat nach dem Kauf möglich, die Laufzeit beträgt maximal drei Jahre bei täglichem Kündigungsrecht. Ob sich die Versicherung lohnt, hängt vom Kaufpreis, dem Beitrag und dem persönlichen Absicherungsbedarf ab.
Erstattung bei Verlust, Diebstahl und Reparaturen
Der Premiumschutz umfasst Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub sowie Liegenlassen und Verlieren. Die Ersatzleistung richtet sich nach dem Versicherungsjahr: 100 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises im ersten Jahr, 75 Prozent im zweiten und 50 Prozent im dritten Jahr. Voraussetzung für die Erstattung ist die Wiederbeschaffung beim ursprünglichen Optiker. Bei Verlust müssen außerdem zumutbare Anstrengungen unternommen werden, die Brille wiederzufinden.
Bei unvorhergesehenen Beschädigungen, durch die die Brille nicht mehr nutzbar ist, werden die erforderlichen Reparaturkosten bis zum jeweiligen Zeitwert übernommen. Sind nur die Gläser oder nur die Fassung betroffen, beschränkt sich die Leistung auf den beschädigten Bestandteil. Kleine Kratzer ohne nennenswerte Beeinträchtigung der Eigenschaften der Brille sind nicht versichert.
Wie viel erstattet der Alteos BrillenSchutz Premiumschutz?
Grundlage der Erstattung ist der ursprüngliche Kaufpreis der versicherten Brille. Daraus ergibt sich der in den Bedingungen festgelegte Zeitwert. Für eine Brille mit einem Kaufpreis von 800 Euro sieht die Staffel beispielsweise so aus:
| Versicherungsjahr | Vertraglicher Zeitwert | Beispiel bei 800 € Kaufpreis |
|---|---|---|
| Erstes Jahr | 100% des ursprünglichen Kaufpreises | 800 € |
| Zweites Jahr | 75% des ursprünglichen Kaufpreises | 600 € |
| Drittes Jahr | 50% des ursprünglichen Kaufpreises | 400 € |
Diese Beträge zeigen die rechnerische Leistungsgrenze, nicht die garantierte Auszahlung bei jedem Schaden. Erforderliche Reparaturkosten werden nur bis zum jeweiligen Zeitwert übernommen. Erstattungsfähige Anteile Dritter, beispielsweise einer Krankenversicherung oder der Haftpflichtversicherung eines Schadenverursachers, werden angerechnet. Zusätzlich sind die Angaben der Versicherungsbestätigung zu beachten.
Ein Beispiel: Muss eine versicherte Brille mit einem ursprünglichen Kaufpreis von 800 Euro im zweiten Jahr für 180 Euro repariert werden, liegt die Rechnung unter dem Zeitwert von 600 Euro. Bei einem versicherten Schaden können die erforderlichen Reparaturkosten damit innerhalb dieser Grenze erstattet werden. Erreicht die Reparatur den Zeitwert, liegt nach den Bedingungen ein Totalschaden vor.
Welche Brillen können versichert werden?
Der Alteos Premiumschutz für Brillen ist für optische Brillen mit einem Gesamtpreis zwischen 200 und 7.000 Euro vorgesehen. Versichert ist die in der Versicherungsbestätigung benannte Brille mit Fassung und korrigierenden Gläsern. Dazu gehören auch Gleitsichtbrillen und Sonnenbrillen mit Sehstärke. Brillen ohne optische Gläser sind nicht versicherbar.
Beim Abschluss darf der Kauf höchstens einen Monat zurückliegen. Der Kaufbeleg muss während der Versicherungsdauer aufbewahrt werden, da er im Schadenfall angefordert werden kann. Der Wohnsitz der versicherten Person muss in Deutschland liegen.
Brille verloren: Was gilt für die Wiederbeschaffung?
Verlieren und Liegenlassen gehören ausdrücklich zum versicherten Leistungsumfang. Voraussetzung ist allerdings, dass zumutbare Anstrengungen unternommen werden, die Brille wiederzufinden oder zurückzuerlangen. Die Bedingungen verlangen eine ausgiebige Suche sowie eine Meldung beim Fundbüro. Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub ist unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.
Für die Erstattung ist außerdem die Wiederbeschaffung beim Optiker vorgeschrieben, bei dem die versicherte Brille gekauft wurde. Der Premiumschutz ist damit keine pauschale Zusage für eine frei verfügbare Auszahlung ohne Ersatzkauf.
Neue Gläser bei einer Änderung der Sehstärke
Der Alteos BrillenSchutz umfasst auch eine Veränderung der individuellen Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien, wenn die versicherte Brille dadurch nicht mehr verwendbar ist. Nach der konkreten Leistungsklausel muss diese Veränderung nach Ablauf von mehr als drei Monaten ab Versicherungsabschluss eintreten.
Die Leistung beschränkt sich auf den Austausch des beziehungsweise der betroffenen Gläser. Ersetzt werden Gläser in der gleichen Qualitätsstufe wie zuvor. Eine neue Fassung ist allein wegen einer Sehstärkenänderung nicht eingeschlossen.
Ab wann besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, der in der Versicherungsbestätigung als Vertragsbeginn genannt ist. Voraussetzung ist die rechtzeitige Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. Für Verlust, Diebstahl und unvorhergesehene Beschädigungen nennen die Bedingungen keine zusätzliche allgemeine Wartezeit. Für eine Änderung der Sehstärke gilt dagegen die beschriebene Dreimonatsfrist.
Der Versicherungsbeginn ist somit nicht automatisch mit dem Kaufdatum der Brille gleichzusetzen. Entscheidend ist der vereinbarte Vertragsbeginn.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht jede Gebrauchsspur ist ein Versicherungsfall. Ausgeschlossen sind beispielsweise kleinere Kratzer, die die optischen Eigenschaften nicht beeinflussen, und oberflächliche Kratzer im Klarlack der Fassung ohne nennenswerte Beeinträchtigung. Das Produktinformationsblatt nennt außerdem Schäden durch Abnutzung, Alterung und einfache Reparaturschäden als ausgeschlossen.
Ebenfalls nicht vom Schutz umfasst sind nach dem Produktinformationsblatt vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Schäden, für die Hersteller oder Optiker im Rahmen von Garantie- oder Serviceleistungen einzutreten haben. Die vollständigen Grenzen des Schutzes ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und der Versicherungsbestätigung.
Drei Jahre Laufzeit, täglich kündbar
Der Alteos BrillenSchutz Premiumschutz endet spätestens nach drei Jahren automatisch. Eine Kündigung zum regulären Vertragsende ist nicht erforderlich. Während der Laufzeit kann die versicherte Person täglich in Textform kündigen, beispielsweise per E-Mail an Alteos. Das gilt bereits im ersten Versicherungsjahr.
Ohne einen später gewählten Termin endet der Vertrag mit Ablauf des Tages, an dem die Kündigung zugeht. Auch nach einer Erstattung wegen Verlust, Totalschaden oder Diebstahl endet die Versicherung automatisch. Der Ersatz der Brille führt in diesem Fall also nicht zu einer neuen dreijährigen Laufzeit.
Wer steckt hinter der Alteos Brillenversicherung?
Versicherer des BrillenSchutz Premiumschutzes ist die AXA Versicherung AG. Die Alteos GmbH ist mit der Vertragsverwaltung beauftragt und bearbeitet unter anderem Anträge, Vertragsänderungen und Schadenmeldungen. Alteos ist eine vollständige Tochtergesellschaft der AXA Konzern AG.
Diese Aufgabenteilung ist auch für bestehende Verträge relevant: Schadenmeldungen, Kündigungen und andere für den Versicherer bestimmte Erklärungen sind an Alteos zu richten.
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