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Ergo Hörgeräteversicherung

Informationen über Ergo Hörgeräte Versicherung

Mit ihrer Hörgeräteversicherung bewegt sich die Ergo im Feld der klassichen Sachversicherung für Hörgeräte. Im Gegensatz zur ambulanten Zusatzversicherung liegt hier nicht die Versorgung im Fokus, sondern die finanzielle Entlastungen bei Reparaturen, Totalschäden und Verlust des bereits vorhandenen Hörgeräts.

Günstige Beiträge
Reparaturen und Verlust
Bestes Preis-Leistung-Verthältnis

*Ausgehend von einem Hörgerätepreis von 1500 € pro Ohr. Innerhalb der 6 Jahre bis zur nächsten Zuzahlung wird von der Krankenkasse auch eine Reparaturpauschale von 140 € gewährt, die beispielsweise für Wartungszwecke oder auch Reparaturkosten aufgewendet werden kann.

1 Die Ergo Hörgeräteversicherung übernimmt Reparaturkosten gegen 30 € und leistet Entschädigung bei Verlust gegen 40 % Selbstbeteiligung.

Gegen welche Schäden bin ich versichert?

Im Grunde leistet die Ergo Hörgeräte Versicherung bei allen Schäden, die nicht mutwillig durch einen selbst entstanden sind. Darunter zählen:

Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit

Bruchschäden, Korrosion oder Körperflüssigkeit

Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung

Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion

Wasser, Feuchtigkeit, Schweiß

Verlieren, Liegenlassen, Diebstahl

Unfall, Sturz, Fallenlassen, Hinfallen

Schäden Dritter, auch vorsätzlich

Die Versicherungssumme

Ausschlaggebend für die Entschädigung im Totalschaden- oder Verlustfall ist die Versicherungssumme. Diese beträgt den Bruttoverkaufspreis des Hörgeräts ohne Abzug individueller Rabatte oder erstattungsfähiger Anteile durch die Krankenkasse. Tritt ein solcher Fall ein, wird maximal ein Betrag in Höhe der Versicherungssumme ausgezahlt, abzüglich 40 % Selbstbeteiligung. Diese Erstattung erfolgt, sobald eine Rechnung beziehungsweise der Kaufpreis des wiederangeschafften Hörgeräts vorliegt.

Tarifdetails der Ergo Hörgeräte Versicherung

Die Ergo Hörgeräteversicherung erstattet Reparaturkosten zu einer Selbstbeteiligung von 30 € je Fall. Die Ursache des Schadens ist zunächst unerheblich, solange dieser nicht durch natürliche Abnutzung oder durch einen selbst mutwillig verursacht wurde. Ist der Schaden hingegen durch eine dritte Person vorsätzlich entstanden, leistet auch hier die Ergo. Für den Fall, dass sich das Hörgerät nicht mehr reparieren lässt oder sich die Reparatur als unwirtschaftlich erweist (zum Beispiel, weil die Reparaturkosten den Neuwert übersteigen), wird nach der Wiederbeschaffung ein Betrag in Höhe der versicherten Summe des Hörgeräts erstattet, jedoch abzüglich einer Selbstbeteiligung von 40 %.

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