Concordia Hörgeräteversicherung
Informationen über den Tarif "Baustein Sehen und Hören" der Concordia
Die Hörgeräte Versicherung der Concordia im Tarif "Baustein Sehen und Hören" ist eine private Zusatzversicherung, die den Hörgerätekauf mit bis zu 1000 € pro Gerät unterstützt. Im Gegensatz zur Sachversicherung muss sie vor der Versorgung abgeschlossen werden. Weitere enthaltene Leistungen sind Beteiligungen beim Sehhilfen-Kauf und Augen-Laseroperationen.
1000 € pro Hörgerät
Keine Gesundheitsfragen
kurze Wartezeit
*Ausgehend von einem Hörgerätepreis von 1500 € pro Ohr. Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt maximal 785 €. Die verbleibenden 715 € muss der Patient privat zuzahlen.
1 Der Monatsbeitrag der Nürnberger Hörgeräteversicherung ist altersabhängig und beträgt im Beispiel 20 €. Nach zwei Jahren kann die Versicherung erstmalig in Anspruch genommen werden. Die Versicherung übernimmt bis zu 800 € pro Ohr nach Abzug sonstiger Leistungen (z.B. Zuzahlung der Krankenkasse), kommt im Beispiel also für die gesamten Kosten auf.
Was ist im Tarif enthalten?
Mit der Concordia Hörgeräteversicherung erhält man Unterstützungsbeträge sowohl beim Kauf von Hörgeräten als auch von Sehhilfen und bei Augen-Laseroperationen.
80 % des Hörgeräteä-Kaufpreises, maximal 1000 €
350 € für Brillen und Kontaktlinsen
750 € für Augenlaser-Operationen
Sehhilfen-Versorgung alle zwei Jahre
Voller Leistungsbezug nach 3 Monaten
Hörgerätezuzahlung alle 36 Monate
Tarifberechnung ohne Gesundheitsfragen
Auch ohne Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkasse
Weitere Tarifdetails der Concordia Hörgeräteversicherung
Bei der Hörgeräteversorgung zahlt die Concordia Hörgeräteversicherung 80 % des Kaufpreises nach Abzug der GKV-Zuzahlungen. Die Maximalsumme beträgt 1000 € je Ohr. Diese Leistung kann alle 36 Monate in Anspruch genommen werden.
Die Monatsbeiträge der Concordia Hörgeräteversicherung steigen mit dem Alter des Nutzers. Sie starten bei 8,39 €; der höchste Betrag liegt bei 32,77 €.
Die Mindestlaufzeit der Concordia Hörgeräte Versicherung beträgt zwei Jahre. Zum zweiten Jahr hin kann sie mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beendet werden. Der Versicherungsschutz ist unbefristet.
Nach einer Wartezeit von drei Monaten kann der Versicherungsschutz uneingeschränkt in Anspruch genommen werden.
Im Tarif "Baustein Sehen und Hören" leistet die Concordia Hörgeräteversicherung 350 € alle 24 Monate beim Kauf von Brillen oder Kontaktlinsen. Ebenfalls alle 24 Monate können 750 € pro Auge für Augen-Laseroperationen in Anspruch genommen werden. Diese Leistung ist über die gesamte Vertragslaufzeit jedoch auf zwei mal beschränkt.
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